
Der Freistaat Bayern stellt insgesamt 18 Millionen Euro als Energiepreiszuschuss zur Verfügung. Bis 15. Mai 2023 können Sport- und Schützenvereine in Bayern den Zuschuss bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde beantragen. Mit dem allgemeinen Energiepreiszuschuss wird den Vereinen unter die Arme gegriffen, deren Energiekosten sprunghaft gestiegenen sind. Antragsberechtigt sind ausschließlich Vereine, die die Vereinspauschale für 2023 bereits beantragt haben.
Die Antragsunterlagen, Vollzugshinweise und die Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration können auf der Homepage des Landratsamtes Kulmbach im Bereich Landkreisjugendarbeit/Vereinspauschale/Merkblätter abgerufen werden.