Die Ehrenamtskarte für ganz Bayern
- Vergabe an Bürgerinnen und Bürger, die sich in den verschiedensten Bereichen überdurchschnittlich für das Gemeinwohl engagieren.
- Die Ehrenamtskarte trägt zur weiteren Stärkung der Anerkennungskultur für das Ehrenamt bei.
- Es handelt sich um eine bayenweit gültige, persönliche, nicht übertragbare Anerkennungskarte.
- Prüfung und Ausgabe erfolgen durch das Landratsamt Kulmbach.
- Der Landkreis Kulmbach wirbt Vergünstigungen (Akzeptanzpartner) u. a. aus folgenden Bereichen ein: Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen, Freizeit, Kultur, Sport und Wellness, Tourismus, Mobilität. Auch Förderer, die Sach- oder Geldspenden zur Bestückung eines Förderpools zur Verfügung stellen, sind willkommen.
- Nach den Erfahrungen aus anderen Bundesländern nutzen Inhaber der Ehrenamtskarte diese durchschnittlich einmal pro Monat. Für die Inhaber ist es von größerer Bedeutung, die Karte überhaupt als Anerkennung für ihr Engagement zu erhalten, als sie gezielt so häufig wie möglich einzusetzen. Mit einer „Schwemme“ von Rabatteinkäufen mit der Ehrenamtskarte ist nicht zu rechnen.
- Die Karten haben bayernweit ein einheitliches Erscheinungsbild, individuell ergänzt um den Namen des Inhabers und sind nicht übertragbar. Die Verwendung erfolgt unter Benutzung eines amtlich gültigen Ausweises (Personalausweis, Reisepass, Führerschein).
Ihre Vorteile als Partner der Ehrenamtskarte
- Die Ehrenamtskarte ist ein Marketinginstrument und sorgt für positive Kommunikation. Die Beteiligung ist mit keinen Kosten verbunden.
- Als Akzeptanzpartner bieten Sie Vergünstigungen für alle bayerischen Ehrenamtskarteninhaber/innen an. Art und Umfang Ihres Angebotes bestimmen Sie selbst. Wahlweise können Sie das System der Ehrenamtskarte im Landkreis Kulmbach auch als Förderer mit einmaligen oder wiederkehrenden Sach- oder Geldspenden unterstützen, die in einen Förderpool fließen.
- Als Akzeptanzpartner werden Sie in ein Partnerverzeichnis aufgenommen. Alle Anbieter von Preisvorteilen erscheinen zudem im Internet auf der Seite des Landkreises Kulmbach www.landkreis-kulmbach.de und werden (solange der Platz reicht) auf einer Infotafel im Landratsamt mit Logo aufgenommen.
- Für Ihre Geschäftsräume erhalten Sie als Partner der Ehrenamtskarte einen Aufkleber „Wir machen mit!“ sowie eine Urkunde zum Aushang.
- Sie erschließen sich neue Kundenkreise auch außerhalb des Landkreises Kulmbach. Die Ehrenamskarte ist bayernweit gültig, so dass auswärtige Ehrenamtskartenbesitzer sich über Anbieter des Landkreises Kulmbach informieren und deren Angebote gezielt und damit zusätzlich nutzen können.
- Der Ausstieg ist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende möglich.
Was muss ich tun, um Partner zu werden?
- Absenden des Akzeptanzpartnervertrages unter Nennung der Vergünstigung bzw. Leistung
- Gewährung des Preisvorteils ab Vertragsabschluss an alle Ehrenamtskarteninhaber/innen des Freistaats Bayern