Bayerische Ehrenamtskarte

Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung an die zahlreichen Bürgerinnen und Bürger, die sich seit vielen Jahren in den verschiedensten Bereichen unserer Gesellschaft überdurchschnittlich für das Gemeinwohl engagieren und viel Kraft und Zeit dafür einsetzen. Sie trägt zur weiteren Stärkung der Anerkennungskultur für das Ehrenamt im Landkreis Kulmbach bei.

Wie erhalte ich eine Ehrenamtskarte?

Die Ehrenamtskarte können ehrenamtlich Tätige, Vereine, Organisationen und andere Initiativen beim Landratsamt Kulmbach beantragen. Es gibt hierfür verschiedene Antragsformulare (unter „Formulare zum Download hier auf der Homepage).

Für Einzelanträge kann seit Juli 2023 auch der digitale Weg der Beantragung genutzt werden.
Das funktioniert über diesen direkten Link: https://bayern.ehrenamtskarte.app/beantragen.
Zur Aktivierung der digitalen Ehrenamtskarte wird auf dem Handy die App „Ehrenamtskarte Bayern“ benötigt. Sie steht im Google Play Store und im App Store zur Verfügung.

Der Verein bzw. die Organisation, bei der bzw. über die die ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt wird, bestätigt auf dem Formular bzw. im digitalen Verfahren den Umfang des zeitlichen Engagements.
Es können auch mehrere Tätigkeitsbereiche kombiniert werden, um die zeitlichen Vorgaben bei den persönlichen Anspruchsvoraussetzungen nachzuweisen. Ihre persönliche Ehrenamtskarte erhalten Sie mittlerweile i.d.R. auf dem Postweg.

Wer kann die Bayerische Ehrenamtskarte erhalten?

Die blaue Ehrenamtskarte, die nach der Erstausstellung eine Gültigkeit von drei Jahren hat, erhalten alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die

  • sich seit mindestens zwei Jahren freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren.
  • Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard) sind.
  • aktiv in der Feuerwehr sind – mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA).
  • als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig sind oder
  • als Reservisten regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistungen erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren oder
  • einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).

Die goldene Ehrenamtskarte ist unbegrenzt gültig. Erhalten können sie folgende Personen:

  • Inhaber des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten
  • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr-und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) haben
  • Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistungen erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren
  • Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren

Grundvoraussetzung ist, dass der Wohnortlandkreis aktiv am System der Bayerischen Ehrenamtskarte beteiligt ist.

Der Startschuss für die Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte fiel im Landkreis Kulmbach am 1. Mai 2013.

Welche Vorteile bietet die Bayerische Ehrenamtskarte?

Die Ehrenamtskarte ermöglicht den Karteninhaberinnen und -inhabern sowohl im Landkreis Kulmbach als auch im gesamten Freistaat Bayern zahlreiche Vergünstigungen und Preisnachlässe unterschiedlichster Art.

Der Aufkleber „Wir machen mit!“ in den Geschäftsräumen der Akzeptanzpartner ist das äußere Kennzeichen.

Die Karteninhaber erhalten mit der Vorteilskarte Vergünstigungen bei Einrichtungen des Freistaats Bayern, seinen Schlössern, Museen und der Seenschifffahrt sowie bei vielen teilnehmenden kommunalen/öffentlichen Einrichtungen und Gewerbetreibenden aus der privaten Wirtschaft. Dies kann der ermäßigte oder kostenlose Eintritt in ein Museum oder Schwimmbad genauso sein wie ein Rabatt in einem Sportfachgeschäft, ein kostenloser Kaffee als Zugabe im Restaurant, Freikarten für besondere Veranstaltungen oder Gutscheine verschiedenster Art.

Bayernweit winken regelmäßig attraktive Gewinnspiele mit tollen Preisen. Der Landkreis Kulmbach hat darüber hinaus eigens einen Förderpool eingerichtet, der Mittel bzw. Sachpreise zur Verlosung exklusiver Sachpreise unter allen ehrenamtlich Tätigen aus unserer Region bereit hält.

Wie lange ist die Ehrenamtskarte gültig und wer gibt sie aus?

Die Bayerische Ehrenamtskarte wird durch den Landkreis Kulmbach ausgegeben. Sie ist drei Jahre gültig. Nach Ende der Gültigkeitsdauer kann die Karte erneut beantragt werden. Die Verlängerung erfolgt nicht automatisch. Die Ehrenamtskarte ist nicht auf andere Personen übertragbar. Die Verwendung der Ehrenamtskarte erfolgt unter Benutzung eines amtlich gültigen Ausweises (Personalausweis, Reisepass, Führerschein).

Die goldene Ehrenamtskarte gilt unbefristet.

Was ist sonst noch wichtig?

Einen Überblick zur Bayerischen Ehrenamtskarte, zu allen teilnehmenden Landkreisen und Akzeptanzstellen sowie zu den aktuell laufenden bayernweiten Sonderverlosungen und Aktionen erhalten Sie unter www.ehrenamtskarte.bayern.de.

Wenn Sie sich für eine Ehrenamtskarte interessieren oder allgemeine Fragen dazu haben, steht Ihnen das Koordinierungszentrum für Bürgerschaftliches Engagement (KoBE) am Landratsamt Kulmbach gerne zur Verfügung.

Hier gibt es alle Infos zur Ehrenamtskarte im Landkreis Kulmbach:

Landratsamt Kulmbach
– Ehrenamtskarte –
Konrad-Adenauer-Str. 5
95326 Kulmbach

Tel. 09221/707-149 oder 150
Fax. 09221/707-95 149

E-Mail: ehrenamtskarte@landkreis-kulmbach.de