Eine Menge guter Gründe sprechen dafür, ehrenamtliches Engagement möglichst oft in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu rücken. Dem Landkreis Kulmbach ist es ein großes Anliegen, immer wieder deutlich zu machen, dass ehrenamtlicher Einsatz für die gesamte Gesellschaft ungemein wichtig ist.

Mit der Ehrennadel des Landkreises Kulmbach für besondere Verdienste im ehrenamtlichen Bereich (freiwilliges Engagement und Selbsthilfe) hat der Landkreis Kulmbach eine eigene kommunale Auszeichnungsform gestiftet, die den Gestaltungsspielraum bietet, der aufgrund der Vielfalt des ehrenamtlichen Engagements in unserem Landkreis unabdingbar erforderlich ist.

Die Auszeichnung wird laut Satzung jährlich an bis zu 10 Personen vergeben (Satzung als PDF-Datei, Downloadgröße 180 KB). Ein besonderes Augenmerk wird auf Menschen gerichtet, die von den Statuten staatlicher Auszeichnungsformen eher nicht erfasst werden – z. B. Ehrenamtliche, die als „Gute Geister des Ehrenamtes“ im Stillen oder Verborgenen Unglaubliches leisten oder Personen, die sich engagieren, ohne in die gängigen Verbandsstrukturen eingebunden zu sein. Auch die Jugendarbeit ist hier zu erwähnen, wo das Engagement in der Regel nur wenige Jahre ausgeübt wird, jedoch wichtige Grundlagen für später gelegt werden.

Verfahren

  • Laut Satzung vorschlagsberechtigt sind der Landrat, die Mitglieder des Kreistages, die Bürgermeister und die Vertreter der im ehrenamtlichen Bereich tätigen Vereine, Verbände und Organisationen.
  • Vorschläge von Vereinen, Verbänden und Organisationen, die auf Kreisebene in besonderen Verbänden organisiert sind, müssen über diese eingereicht werden. Der Verband hat den Vorschlag inhaltlich zu werten und notwendige Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen.
  • Die Vorschläge sind schriftlich einzureichen und müssen folgende Angaben enthalten:
    • Vor- und Familienname, Anschrift, Geburtstag und -ort, Staatsangehörigkeit, Beruf oder ausgeübte Tätigkeit im Zeitpunkt des Vorschlags
    • eine ausführliche Vorschlagsbegründung
    • Angaben über bereits verliehene Auszeichnungen

Vorschläge sind bis zum 15. März des Kalenderjahres beim Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement (KoBE) am Landratsamt Kulmbach einzureichen.

Vorschläge, denen nicht entsprochen wird, können erneut eingereicht werden. Eine automatische Wiedervorlage erfolgt nicht.

Anhand der eingereichten Vorschläge erarbeitet eine Auswahlkommission alljährlich einen Vergabevorschlag für den Kreistag.