Aktuelle Themen und Termine

Meldungen aus allen Themenbereichen

E-Rechnung im Verein – Worum geht’s?

Am 1. Januar 2025 ist die E-Rechnungspflicht in Kraft getreten. Unternehmen und Vereine mit Umsatzsteuerpflicht, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb oder wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb sind dann verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Private Personen sind von dieser Regelung nicht betroffen. Ab 2028 müssen Unternehmen und Vereine E-Rechnungen nicht nur empfangen, sondern auch versenden können. Was genau ist eine E-Rechnung und was ist zu beachten?

Dazu hat die Initiative „Digital verein(t) in Bayern“ einen informativen Beitrag veröffentlicht.

Am 6. März 2025 bieten wir dazu ein Online-Seminar an. Hier geht’s zur Anmeldung.

„Ehrensache: Gemeinwohl“ – Plattform zur Stärkung und Förderung des kommunalpolitischen Engagements

Plattform Ehrensache: Gemeinwohl

Die Plattform Ehrensache Gemeinwohl ist ein Kooperationsprojekt der Bertelsmann-Stiftung, der Deutschen Stiftung Ehrenamt und Engagement, der Hertie-Stiftung und Körber-Stiftung mit dem Ziel Förderaktivitäten und Programme auf einer Informationsplattform zu bündeln, die das kommunalpolitische Engagement stärken und sie für Interessierte sichtbar und zugänglich zu machen.

Die neue Seite bietet insbesondere für ehrenamtlich Engagierte in der Kommunalpolitik einen guten Überblick zu Förderprogrammen aus dem zivilgesellschaftlichen Sektor, die zur eigenen Kommune passen.

Hier geht’s zur Plattform „Ehrensache: Gemeinwohl“.

Ehrenamtliche Kulturpaten gesucht – Einführungsseminar startet im Frühjahr

Einführungsseminar für Kulturpaten 2025

Das Projekt „Kulturpaten & Kulturgäste“ fördert die kulturelle Teilhabe älterer Menschen. Aktuell werden oberfrankenweit weitere ehrenamtliche Kultur­patinnen und Kulturpaten gesucht, die Seniorinnen und Senioren ins Theater oder Kino, ins Konzert oder Museum, zur Kirchweih, zum Stadtteilfest, zur Sportveranstaltung oder anderen Kulturveranstaltungen begleiten.

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Engagementstrategie des Bundes verabschiedet

Die Bundesregierung hat in der Kabinettssitzung am 4. Dezember 2024 die ressortübergreifende Engagementstrategie des Bundes beschlossen. Damit will die Bundesregierung freiwilliges Engagement und die Rahmenbedingungen für Engagierte verbessern. Vorgeschaltet war ein groß angelegter Beteiligungsprozess der Zivilgesellschaft.

Auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend steht der Bericht zum Download bereit.

Gesetz zur Erleichterung des Ehrenamtes

Gesetz zur Erleichterung des Ehrenamtes

Mit dem 17. Dezember 2024 trat in Bayern das Gesetz zur Erleichterung des Ehrenamtes in Kraft. Mit dem Gesetz werden alle bayerischen Behörden verpflichtet, bei ihrer Verwaltungstätigkeit zu berücksichtigen, dass der ehrenamtliche Einsatz für das Gemeinwohl zu fördern ist. Durch die Aufnahme dieser Verpflichtung in das Bayerische Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) soll der Bedeutung ehrenamtlicher Betätigung bei der Ausgestaltung und Durchführung von Verwaltungsverfahren möglichst umfassend Rechnung getragen werden. Enthalten sind z.B. Erleichterungen für ehrenamtliche Veranstaltungen für das Gemeinwohl in Bezug auf Anzeige- und Genehmigungspflichten, bei Verkehrsregelungen oder bei der Sicherung von Veranstaltungen.

Das Gesetz im Wortlaut findet sich hier.

Ehrenamtspreis der Versicherungskammer Stiftung

Unter dem Motto „Demokratie (er)leben – im Ehrenamt“ möchte die Versicherungskammer Stiftung ehrenamtliches Engagement in Bayern und der Pfalz mit dem Ehrenamtspreis 2025 sichtbar machen und würdigen.

2025 geht es um Engagement, das sich in seinem Wirken und in den Strukturen an freiheitlichen Werten orientiert. Hier sollen positive Beispiele herausgestellt werden, die eine demokratische Grundhaltung in ihren Strukturen und im Engagement leben sowie Toleranz, gesellschaftspolitisches Bewusstsein und demokratische und historische Verantwortung vermitteln. Merkmale wie Gleichberechtigung, Mitgestaltung und Diskursfähigkeit spielen eine wichtige Rolle. Der Preis würdigt diese mit einem Preisgeld von insgesamt 45.000 Euro. 

Die Bewerbungsfrist läuft bis 28. Februar 2025.

Ausführliche Infos gibt es hier auf der Seite der Bayerischen Versicherungskammer.

Ausschreibung Bayer. Integrationspreis 2025

Integration gelingt

Auch in diesem Jahr wird ein Bayerischer Integrationspreis 2025 verliehen. Dieser steht unter dem Motto „Kunst macht sichtbar – Integration durch Teilhabe am kulturellen Leben“. Ausgezeichnet werden Projekte und Institutionen, die sich in besonderer Weise um die gemeinsame kulturelle Teilhabe von einheimischen und zugewanderten Menschen verdient gemacht haben und integrative Strahlkraft ausüben.

Die Ausschreibung richtet sich vor allem an Ehrenamtliche, zivilgesellschaftlich engagierte Vereine, Institutionen oder Initiativen, die in innovativer Weise die regelmäßige und dauerhafte kulturelle Teilhabe von zugewanderten und geflüchteten Menschen fördern und hierdurch das Ankommen in unserem gesellschaftlichen Alltag erleichtern. Spricht Ihr Verein speziell auch Migrantinnen und Migranten an und ermutigt sie zum Mitmachen? Bieten Sie kulturelle Aktivitäten an, bei denen sowohl einheimische als auch zugewanderte Menschen gemeinschaftlich tätig werden? Unterstützen Sie geflüchtete Personen dabei, sich kreativ auszudrücken und so für andere sichtbar zu werden? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung für den Bayerischen Integrationspreis 2025!

Der Bayerische Integrationspreis 2025 ist mit insgesamt 9.000 Euro dotiert. Bewerben kann man sich auf der Homepage des Integrationsbeauftragten. Einsendeschluss ist der 12.02.2025.

Haste mal eine Idee? – Mikroförderprogramm der DSEE geht in die nächste Runde

Finanzen im Ehrenamt

Förderprogramm der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) für strukturschwache und ländliche Räume

Ihre Ehrenamtlichen brauchen eine extra Portion Anerkennung? Sie haben eine gute Idee, um mehr Ehrenamtliche für Ihre Initiative zu gewinnen? Sie wollen endlich diese Fortbildung machen und Ihre Vereinsarbeit auf sichere Füße stellen? Dazu brauchen Sie nicht viel, aber ganz ohne Geld geht es auch nicht?

Mit bis zu 2.500 Euro können ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen viel für Ihre Engagierten tun. Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) will Ehrenamtlichen mit ihrem Förderprogramm auch in 2025 das Leben ein klein wenig leichter machen.

Hier geht’s zu weiteren Informationen und zur Antragsplattform.

Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern fördert Projekte, die das Gemeinwohl nachhaltig stärken

Finanzen im Ehrenamt

Bei der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern besteht die Möglichkeit, eine Förderung in Höhe von 1.000 Euro bis zu maximal 10.000 Euro für ein Vorhaben zu beantragen, dass das Schwerpunktthema „Ehrenamt für den demokratischen Zusammenhalt“ aufgreift. Gefördert werden Projekte, deren zukunftsweisende Konzepte und Ideen durch ehrenamtlichen Einsatz das Gemeinwohl nachhaltig stärken, unterstützen und weiterentwickeln. Die Gesamtfördersumme beträgt in diesem Jahr 150.000 Euro. Einsendeschluss ist der 12. März 2025.

Hier gibt es alle Informationen zur Projektausschreibung und den Förderbedingungen.

Sozialpreis der Bayerischen Landesstiftung 2025

Die Bayerische Landesstiftung vergibt auch im Jahr 2025 wieder Preise für hervorragende Leistungen unter anderem auf sozialem Gebiet. Im sozialen Bereich sollen insbesondere praxisbezogene Leistungen und Initiativen ausgezeichnet werden, die ein besonderes soziales Engagement erkennen lassen, wie z.B. soziale Dienste, Nachbarschaftshilfen, Pflegehilfen sowie Initiativen im Bereich der Jugend-, Alten- oder Behindertenhilfe.

In der Regel werden Organisationen oder Gruppen ausgezeichnet; Einzelpersonen kommen nur ausnahmsweise und nur in ganz besonders herausragenden Fällen – die über ein örtliches/regionales Engagement hinausgehen – für eine Preisverleihung in Betracht.

Jede Bewohnerin und jeder Bewohner Bayerns sowie alle bayerischen Institutionen können bis 31. März 2025 Vorschläge bei der Geschäftsstelle der Bayerischen Landesstiftung, Alter Hof 2, 80331 München einreichen. Der Bewerbungsbogen steht hier auf der Homepage der Bayer. Landesstiftung zum Download bereit.