Aktuelles

Kategorie: Corona und Engagement

Corona: Nachbarschaftshilfe

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Die aktuelle Situation fordert uns weiterhin in hohem Maße heraus. Wenn Sie von Quarantänemaßnahmen betroffen sind und zur Unterstützung bei Besorgungen nicht auf ihr familiäres Umfeld zurückgreifen können, stehen eine Reihe ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer bereit, die im Rahmen von Nachbarschaftshilfe einspringen können. In vielen Gemeinden helfen Koordinationsstellen, um die entsprechende Kontakte herzustellen. Hier geht es zur Übersicht. Für alle Unterstützer gilt: Achten Sie besonders auf Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligten.

Corona-Sonderregelungen für Vereine verlängert

Am 7. September hat der Bundestag des Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie nochmals verlängert und zwar bis zum 31.08.2022.

Amtszeit des Vorstandes

Bis zum Ablauf des 31.08.2022 bleiben Vereins- sowie Stiftungsvorstände auch ohne Satzungsgrundlage nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Abberufung oder bis zur Bestellung eines Nachfolgers im Amt.

Durchführung der Mitgliederversammlung

Ebenfalls bis zum Ablauf des 31.08.2022 können Versammlungen weiterhin auch ohne Grundlage in der Satzung virtuell durchgeführt werden. Darüber hinaus ist der Vorstand nicht verpflichtet, die in der Satzung vorgesehene ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, solange die Mitglieder sich nicht an einem Ort versammeln dürfen und die Durchführung der Mitgliederversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation für den Verein oder die Vereinsmitglieder nicht zumutbar ist.

Beschlussfassung

Beschlüsse können bis zum 31.08.2022 auch ohne Satzungsgrundlage im Rahmen virtueller Versammlungen gefasst werden. Ein Beschluss ist ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.