
Ehrenamtlich geführte Organisationen müssen bei von ihnen ausgerichteten Musikveranstaltungen künftig in Bayern keine Gema-Gebühren mehr zahlen. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung für Besucher ohne Eintrittsgeld angeboten wird. Einen entsprechenden Beschluss traf die bayerische Staatsregierung am 14. Februar 2023. Der Freistaat übernimmt die Zahlungen pauschal.
Bei den ersten Meldungen hieß es dazu , dass die Regelung vom 1. April 2023 an gelten soll – aktuell ist dies aber noch nicht bestätigt – siehe auch Homepage der Ehrenamtsbeauftragten der Bayer. Staatsregierung.
Dort heißt es: „Der Vertrag mit der Gema kann frühestens unterzeichnet werden, wenn der Bayerische Landtag mit Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2023 die hierfür erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Frühestens ab diesem Zeitpunkt werden die vertraglichen Regelungen auch Wirkung entfalten, eine Rückwirkung für Veranstaltungen vor diesem Zeitpunkt kann es nicht geben“.
Sobald uns nähere Informationen vorliegen, ergänzen wir diese an dieser Stelle.