Am 1. Januar 2025 ist die E-Rechnungspflicht in Kraft getreten. Unternehmen und Vereine mit Umsatzsteuerpflicht, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb oder wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb sind dann verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Private Personen sind von dieser Regelung nicht betroffen. Ab 2028 müssen Unternehmen und Vereine E-Rechnungen nicht nur empfangen, sondern auch versenden können. Was genau ist eine E-Rechnung und was ist zu beachten?
Dazu hat die Initiative „Digital verein(t) in Bayern“ einen informativen Beitrag veröffentlicht.
Am 6. März 2025 bieten wir dazu ein Online-Seminar an. Hier geht’s zur Anmeldung.