Das Telemediengesetz, woraus sich bisher die sogenannte Impressumpflicht auf der Website ergab, ist am 14. Mai 2024 außer Kraft getreten und wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. In diesem Zusammenhang, sollten auch Vereine einen Blick auf die eigene Website werfen, insbesondere auf Impressum und Datenschutzerklärung, um die Texte dem aktuellen Rechtsstand anzupassen.