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Kategorie: Allgemein

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Die Schreibwerkstatt Grenzenlos baut kulturelle Brücken. Ehrenamtliche Sprachpatinnen und Sprachpaten bringen Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund in den monatlichen Treffen die deutsche Sprache näher. Begegnung und Austausch stehen bei gemeinsamer literarischer Betätigung im Mittelpunkt der Projektidee. Gemeinsam haben die Teilnehmer schon mehrere gedruckte Werke veröffentlicht – zuletzt das „Buch ohne Grenzen“. 2019 erschien die „Buntschau“, eine Zeitung von und mit Geflüchteten, als Beilage in der Bayerischen Rundschau.

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Corona-Sonderregelungen für Vereine verlängert

Am 7. September hat der Bundestag des Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie nochmals verlängert und zwar bis zum 31.08.2022.

Amtszeit des Vorstandes

Bis zum Ablauf des 31.08.2022 bleiben Vereins- sowie Stiftungsvorstände auch ohne Satzungsgrundlage nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Abberufung oder bis zur Bestellung eines Nachfolgers im Amt.

Durchführung der Mitgliederversammlung

Ebenfalls bis zum Ablauf des 31.08.2022 können Versammlungen weiterhin auch ohne Grundlage in der Satzung virtuell durchgeführt werden. Darüber hinaus ist der Vorstand nicht verpflichtet, die in der Satzung vorgesehene ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, solange die Mitglieder sich nicht an einem Ort versammeln dürfen und die Durchführung der Mitgliederversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation für den Verein oder die Vereinsmitglieder nicht zumutbar ist.

Beschlussfassung

Beschlüsse können bis zum 31.08.2022 auch ohne Satzungsgrundlage im Rahmen virtueller Versammlungen gefasst werden. Ein Beschluss ist ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.

Bonpflicht im Vereinswesen

Seit Anfang Januar 2020 ist die sog. „Bonpflicht“ in aller Munde. Zur Bonpflicht im Vereinswesen gibt es, verfasst von der Rechtsberatung der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Bayern, eine hilfreiche juristische Einschätzung, die wir dankenswerterweise unseren Vereinsverantwortlichen zur Verfügung stellen können. Für Vereine gibt es weitgehend Entwarnung.

Informieren Sie sich hier kurz und knapp.