Aktuelles

Kategorie: Allgemein

Ehrenamtskarteninhaber können ab sofort Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk werden

Bayerische Ehrenamtskarte

Ehrenamtliche, die über eine gültige Bayerische Ehrenamtskarte verfügen, können nun eine kostenlose Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk erhalten. Damit stehen ihnen in Bayern 54 Standorte, in ganz Deutschland 400 und weltweit insgesamt 3.000 Jugendherbergen in 75 Ländern offen.

Die kostenlose DJH-Mitgliedschaft kann beantragt werden über das Service & Booking Center in München, Tel. 089/922098-555 oder service-bayern@jugendherberge.de. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr und Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 9 bis 17 Uhr.

Weitere Infos auch unter: www.bayern.jugendherberge.de

GenussKultur: Wer möchte Kulturpate / Kulturpatin werden und Ältere begleiten?

Zwei lachende Frauen im Projekt GenussKultur

„GenussKultur- Kulinarische Erinnerungen zusammen entdecken“ heißt ein neues Projekt, dass das Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement des Landkreises Kulmbach vor Ort begleitet. Ab November 2021 läuft eine Weiterbildungsrunde zum/zur Kulturpaten/-patin. Initiiert und gefördert wird das Projekt vom Demografie-Kompetenzzentrum Oberfranken. Die Idee dahinter: Kulturpaten begleiten auf Wunsch ältere Menschen zu Kulturveranstaltungen und entdecken zudem gemeinsam kulinarische Erinnerungen.

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Werde Teil der Schreibwerkstatt Grenzenlos

Logo der Schreibwerkstatt Grenzenlos

Die Schreibwerkstatt Grenzenlos baut kulturelle Brücken. Ehrenamtliche Sprachpatinnen und Sprachpaten bringen Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund in den monatlichen Treffen die deutsche Sprache näher. Begegnung und Austausch stehen bei gemeinsamer literarischer Betätigung im Mittelpunkt der Projektidee. Gemeinsam haben die Teilnehmer schon mehrere gedruckte Werke veröffentlicht – zuletzt das „Buch ohne Grenzen“. 2019 erschien die „Buntschau“, eine Zeitung von und mit Geflüchteten, als Beilage in der Bayerischen Rundschau.

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Corona-Sonderregelungen für Vereine verlängert

Am 7. September hat der Bundestag des Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie nochmals verlängert und zwar bis zum 31.08.2022.

Amtszeit des Vorstandes

Bis zum Ablauf des 31.08.2022 bleiben Vereins- sowie Stiftungsvorstände auch ohne Satzungsgrundlage nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Abberufung oder bis zur Bestellung eines Nachfolgers im Amt.

Durchführung der Mitgliederversammlung

Ebenfalls bis zum Ablauf des 31.08.2022 können Versammlungen weiterhin auch ohne Grundlage in der Satzung virtuell durchgeführt werden. Darüber hinaus ist der Vorstand nicht verpflichtet, die in der Satzung vorgesehene ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, solange die Mitglieder sich nicht an einem Ort versammeln dürfen und die Durchführung der Mitgliederversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation für den Verein oder die Vereinsmitglieder nicht zumutbar ist.

Beschlussfassung

Beschlüsse können bis zum 31.08.2022 auch ohne Satzungsgrundlage im Rahmen virtueller Versammlungen gefasst werden. Ein Beschluss ist ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.

Bonpflicht im Vereinswesen

Seit Anfang Januar 2020 ist die sog. „Bonpflicht“ in aller Munde. Zur Bonpflicht im Vereinswesen gibt es, verfasst von der Rechtsberatung der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Bayern, eine hilfreiche juristische Einschätzung, die wir dankenswerterweise unseren Vereinsverantwortlichen zur Verfügung stellen können. Für Vereine gibt es weitgehend Entwarnung.

Informieren Sie sich hier kurz und knapp.