Die Bundesregierung hatte schon 2020 so genannte Corona-Regelungen auf den Weg gebracht, um die Handlungsfähigkeit von Vereinen während der Pandemie aufrechtzuerhalten. So gab es zum Beispiel Sonderregelungen für die Amtszeit von Vorständen, die Durchführung von Mitgliederversammlungen und die Anforderungen an schriftliche Beschlussfassungen. Zum 1. September 2022 laufen diese Regelungen nun endgültig aus und es gelten wieder die ursprünglichen gesetzlichen Regelungen.
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt hat aus diesem Anlass auf einer Sonderseite zusammengestellt, was ab September gilt und welche Schritte Vereine nun unternehmen müssen. Hier geht es zur Homepage der Stiftung.