In den letzten Wochen erhielten auffällig viele Website-Betreiber Schreiben, in denen ihnen ein Datenschutzverstoß wegen der dynamischen Einbindung von Google Fonts vorgeworfen und Schadensersatz verlangt wird.
Die dynamische Einbindung von Google-Fonts“-Schrifttypen auf Websites stellt eine schadenersatzpflichtige Datenschutzverletzung dar, sofern keine vorherige Einwilligung von Besuchern der Website eingeholt wurde. Dies wurde mittlerweile gerichtlich festgestellt.
Vereinen ist daher dringend anzuraten, die eigene Website daraufhin zu überprüfen, ob Webfonts, die automatisch IP-Adresse oder sonstige Daten weiterleiten, verwendet werden. Es gibt im Netz einige Adressen, mit denen dies automatisiert erfolgen kann.
Und wenn schon ein Abmahnschreiben ins Haus geflattert ist?
Es wird empfohlen, Ruhe zu bewahren und vor allem nichts vorschnell zu unterschreiben. Gemeinsam mit einem Rechtsbeistand kann beraten werden, wie am besten reagiert wird.