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Ein Stück mehr Sicherheit in den Lesestunden

Riesenlieferung an Desinfektionsmitteln für Lesementoren

Für unsere Lesementorinnen und Lesementoren im Projekt „MENTOR – die Leselernhelfer“ haben wir kürzlich eine Riesenlieferung mit Desinfektionsmitteln erhalten. Die Materialspende hat die Fa. Rossmann als langjähriger Förderer des MENTOR-Bundesverbands gemeinsam mit dem Hersteller Sagrotan auf den Weg gebracht. Wir packen hier im KoBE-Büro nun hübsche Tütchen und leiten diese über unsere Kooperationsschulen an unsere 49 Leselernhelfer weiter, die im Landkreis Kulmbach im Einsatz sind.

Herzlichen Dank für die Unterstützung an die beteiligten Firmen und für die Vermittlung an den MENTOR-Bundesverband.

Corona-Sonderregelungen für Vereine verlängert

Am 7. September hat der Bundestag des Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie nochmals verlängert und zwar bis zum 31.08.2022.

Amtszeit des Vorstandes

Bis zum Ablauf des 31.08.2022 bleiben Vereins- sowie Stiftungsvorstände auch ohne Satzungsgrundlage nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Abberufung oder bis zur Bestellung eines Nachfolgers im Amt.

Durchführung der Mitgliederversammlung

Ebenfalls bis zum Ablauf des 31.08.2022 können Versammlungen weiterhin auch ohne Grundlage in der Satzung virtuell durchgeführt werden. Darüber hinaus ist der Vorstand nicht verpflichtet, die in der Satzung vorgesehene ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, solange die Mitglieder sich nicht an einem Ort versammeln dürfen und die Durchführung der Mitgliederversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation für den Verein oder die Vereinsmitglieder nicht zumutbar ist.

Beschlussfassung

Beschlüsse können bis zum 31.08.2022 auch ohne Satzungsgrundlage im Rahmen virtueller Versammlungen gefasst werden. Ein Beschluss ist ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.

Bonpflicht im Vereinswesen

Seit Anfang Januar 2020 ist die sog. „Bonpflicht“ in aller Munde. Zur Bonpflicht im Vereinswesen gibt es, verfasst von der Rechtsberatung der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Bayern, eine hilfreiche juristische Einschätzung, die wir dankenswerterweise unseren Vereinsverantwortlichen zur Verfügung stellen können. Für Vereine gibt es weitgehend Entwarnung.

Informieren Sie sich hier kurz und knapp.