Seit Anfang Januar 2020 ist die sog. „Bonpflicht“ in aller Munde. Zur Bonpflicht im Vereinswesen gibt es, verfasst von der Rechtsberatung der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Bayern, eine hilfreiche juristische Einschätzung, die wir dankenswerterweise unseren Vereinsverantwortlichen zur Verfügung stellen können. Für Vereine gibt es weitgehend Entwarnung.

Informieren Sie sich hier kurz und knapp.