In einer Sitzung des Bayerischen Kabinetts vom 25. Juni 2024 wurde u.a. ein Gesetz zur Erleichterung des Ehrenamts vorgestellt, das einen „ehrenamtsfreundlichen Vollzug“ bei sämtlichem Verwaltungshandeln anordnet, die Durchführung von Veranstaltungen und Umzügen erleichtert, indem es z.B. eine Erstattung von notwendigen Kosten vorsieht.
Darüber hinaus wurde eine Gesetzesinitiative zu Haftungserleichterungen für ehrenamtliche Vereinsvorstände und -mitglieder eingebracht.