Dank einer Neuregelung zur Übernahme der GEMA-Gebühren von ehrenamtlichen Organisationen profitieren rückwirkend zum 1. Januar 2024 nicht mehr nur eingetragene und gemeinnützige Vereine vom Pauschalvertrag des Freistaats Bayern mit der GEMA, sondern alle Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Dazu zählen z.B. Feuerwehren, Sport- und Schützenvereine, Hilfsorganisationen und Kulturvereine. Darüber hinaus sind nunmehr vier statt bisher zwei Veranstaltungen pro Jahr kostenfrei, bei einer Erhöhung der Veranstaltungsfläche von 300 auf 500 Quadratmeter.
Alle Infos zu den Vereinbarungen zwischen Freistaat und GEMA finden sich auf der Seite des STMAS.