Mit dem 17. Dezember 2024 trat in Bayern das Gesetz zur Erleichterung des Ehrenamtes in Kraft. Mit dem Gesetz werden alle bayerischen Behörden verpflichtet, bei ihrer Verwaltungstätigkeit zu berücksichtigen, dass der ehrenamtliche Einsatz für das Gemeinwohl zu fördern ist. Durch die Aufnahme dieser Verpflichtung in das Bayerische Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) soll der Bedeutung ehrenamtlicher Betätigung bei der Ausgestaltung und Durchführung von Verwaltungsverfahren möglichst umfassend Rechnung getragen werden. Enthalten sind z.B. Erleichterungen für ehrenamtliche Veranstaltungen für das Gemeinwohl in Bezug auf Anzeige- und Genehmigungspflichten, bei Verkehrsregelungen oder bei der Sicherung von Veranstaltungen.