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Das Telemediengesetz, woraus sich bisher die sogenannte Impressumpflicht auf der Website ergab, ist am 14. Mai 2024 außer Kraft getreten und wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. In diesem Zusammenhang, sollten auch Vereine einen Blick auf die eigene Website werfen, insbesondere auf Impressum und Datenschutzerklärung, um die Texte dem aktuellen Rechtsstand anzupassen.

Die Initiative „digital verein(t) in Bayern“ informiert hier sehr verständlich, welche Schritte notwendig sind.