Auch im bürgerschaftlichen Engagement hat die Corona-Pandemie einen Schub hin zur verstärkten Nutzung digitaler Tools gebracht. Um diese Entwicklung zu unterstützen, hat der Landkreis Kulmbach im Juli 2020 für seine Vereine einen zusätzlichen Fördertopf mit 15.000 Euro aufgelegt, aus dem Digitalisierungsmaßnahmen im Verein gezielt gefördert werden. Eingereicht werden können Ausgaben, die zur Digitalisierung der Arbeitsweise im Verein beitragen, wie z.B. Ausgaben für Online-Tools oder Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Organisation virtueller Sitzungen anfallen. Ebenfalls für eine Förderung eingereicht werden können Ausgaben, um Vereinsangebote vorübergehend kontaktlos zu organisieren oder ganz neue, innovative Ideen, die aus der Pandemiesituation heraus entstanden sind, in die Tat umzusetzen. Nicht gefördert werden Ausgaben für die Beschaffung von Hardware.
Der Fördertopf wurde nun nochmals verlängert bis zum 31. August 2022. Damit orientiert man sich an der Laufzeit der Sonderregelungen, die der Gesetzgeber im Rahmen der Corona-Pandemie für das Vereinsrecht getroffen hat, wie zum Beispiel, dass Mitgliederversammlungen auch ohne Satzungsgrundlage virtuell durchgeführt werden können. Aus dem Fördertopf des Landkreises können Vereine und Verbände pro Kalenderjahr bis zu 150 € abrufen. Eingereicht werden können entsprechende Ausgaben rückwirkend bis 16.03.2020.
Der Kurzantrag und die Förderkriterien stehen hier zum Download bereit. Für Fragen steht das Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement am Landratsamt Kulmbach auf unter Tel. 09221/707-150 gerne zur Verfügung.